Christian Ortwig

Rechtlicher Betreuer

Eine Rechtliche Betreuung ist oft notwendig wenn ein Mandant seine rechtlichen Angelegenheiten, aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung, nur teilweise oder garnicht selbst erledigen kann.

Der Bedarf ist so individuell, wie auch die Menschen die ich begleite. Daher wird in gemeinsamen Gesprächen der persönliche Betreuungsbedarf ermittelt. Als rechtlicher Betreuer leiste ich Hilfe zur Selbsthilfe. Unter Mitwirkung der Betreuten soll es das Ziel sein, dass der Betreute sich wieder eigenständig um seine rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann.

Meine Mission

Immer den Mandanten und seinen freien Willen im Blick, den Lebensweg zu begleiten und immer dann wenn es nötig ist, mit Ihm zusammen eine Entscheidung zu finden und ggf. für Ihn zu realisieren. Ziel der Betreuung muss die weitestgehende Eigenständigkeit des Mandanten sein, sodass im Idealfall eine Betreuung überflüssig wird und er sein Leben wieder ohne Unterstützung führen kann.

Meine Vision

Allen Menschen egal mit welcher Beeinträchtigung, zu einem eigenständigen, selbstbestimmten und erfüllten Leben zu verhelfen. Sodass jeder ein vollwertiger und wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist.

Christian Ortwig rechtlicher Betreuer

Christian Ortwig

Rechtlicher Betreuer aus Leidenschaft.

Betreuung ist keine Entmündigung

Ein Betreuer ist nicht Ihr Vormund, Sie sind nicht entmündigt. Das ist in Deutschland abgeschafft. Sie bleiben weiterhin geschäftsfähig und handeln eigenverantwortlich, Ihre Unterschrift bleibt gültig. Sie behalten das Recht, Verträge abzuschließen, über Ihr Konto zu verfügen, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen und die Auflösung einer Betreuung zu beantragen. Betreuer sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Wünsche zu beachten, Sie in Ihren Entscheidungen und in Ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen. Nur in wenigen Ausnahmen darf der Betreuer eine Entscheidung alleine treffen und muss bei elementaren Fragen das Betreuungsgericht hinzuziehen (z.B. Umzug, Klinikaufenthalt, weitreichende finanzielle Angelegenheiten).

Chancen eröffnen

Menschen mit psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden oft daran gehindert, selbstbestimmt zu leben und ihre Rechte wahrzunehmen. Junge und Alte, Männer und Frauen, Vermögende und Mittellose. Oft finden sich diese Menschen nicht mehr zurecht in ihrem Leben: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Diese Menschen unterstütze, berate und vertrete ich – damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten. Ich eröffnen Chancen, indem ich Menschen aus hoffnungslosen Situationen heraushelfe, funktionierende Netzwerke aufbaue, Potenziale wecke und Ressourcen nutzbar mache, Wege zur finanziellen Absicherung und Entschuldung aufzeige.

Wer bezahlt Betreuung?

Wer Vermögen besitzt, muss die Kosten für die Betreuung selber zahlen. Bei mittellosen Mandanten übernimmt der Staat die Finanzierung, und der Betreuer wird in diesem Fall direkt vom Amtsgericht bezahlt. Die Vergütung erfolgt pauschal entsprechend einer Vergütungstabelle.

Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird immer für einen oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt. Nur für die festgelegten Bereiche ist der Betreuer zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Mandanten selbstverantwortlich. Maßgeblich sind immer der Wille, die Wünsche und die Präferenzen des Mandanten. Dies sind einige Beispiele für Aufgabenbereiche aus unterschiedlichen Themenfeldern:

Gesundheit

  • ärztliche Behandlung sicherstellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • für ausreichenden Schutz durch eine Krankenversicherung sorgen

Vermögen

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten

Wohnen & Heime

  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen
  • Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen
  • Verträge prüfen und abschließen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

Behörden & Ämter

  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Beratung bei Anträgen
  • Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen durchsetzen

Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die Antworten auf die 10 häufigsten Fragen zum Thema rechtliche Betreuung.

1. Wer braucht eine rechtliche Betreuung?

Stellen Sie sich vor:

  • Sie sind aufgrund einer Demenz zunehmend überfordert,
  • Ihre Angelegenheiten zu überblicken.
  • Sie schaffen es aufgrund Ihrer Depression nicht mehr, die wichtigen Dinge des Lebens zu organisieren.
  • Ihr Leben gerät durch eine akute Psychose vollkommen aus der Bahn.
  • Sie haben einen schweren Unfall und können sich vielleicht für eine lange Zeit nicht mehr artikulieren.

Dann kann eine rechtliche Betreuung möglicherweise richtig für Sie sein. Der Gesetzgeber sagt dazu folgendes (§1814 BGB): „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

2. Was ist eine rechtliche Betreuung?

Manche Menschen können ihre Angelegenheiten dauerhaft oder nur vorübergehend nicht mehr alleine regeln und benötigen Unterstützung. Rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für volljährige Menschen. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der sie in einem genau festgelegten Umfang unterstützt, berät oder vertritt. Mehr als 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut – Tendenz steigend.

3. Werde ich entmündigt bei einer rechtlichen Betreuung?

Nein. Der Betreuer ist nicht Ihr Vormund. Das ist in Deutschland abgeschafft. Sie bleiben weiterhin geschäftsfähig, Ihre Unterschrift bleibt gültig. Sie behalten das Recht, Verträge abzuschließen, über Ihr Konto zu verfügen oder in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Der Betreuer muss Ihre Wünsche beachten und darf nur in den Bereichen entscheiden, für die er einen Auftrag hat. Das steht so im Gesetz (§1821 BGB). Nur in wenigen Ausnahmen darf der Betreuer eine Entscheidung alleine treffen. Auch muss der Betreuer bei wichtigen Fragen das Betreuungsgericht um Erlaubnis bitten (z.B. Umzug, Klinikaufenthalt, weitreichende finanzielle Angelegenheiten).

4. Was macht ein rechtlicher Betreuer?

Ein rechtlicher Betreuer unterstützt, berät und vertritt Sie in Ihren Angelegenheiten. Welche Angelegenheiten das sind, klärt das Betreuungsgericht mit Ihnen. Der Betreuer soll nur Aufgaben übernehmen, die Sie nicht mehr selbst erledigen können. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1821 BGB). Das Gericht muss sich genau informieren und entscheidet erst dann, welche Aufgaben der Betreuer übernehmen soll. Was Sie selbst regeln können und wollen, bleibt auch bei Ihnen. Der Betreuer soll Sie stets in Ihrer Selbstständigkeit fördern. Sie stehen im Mittelpunkt, wenn Sie unterstützt, beraten oder vertreten werden.

Praktische Beispiele

  • Ich unterstützt Sie bei Dingen rund um Ihre Wohnung, z.B. beim Bezahlen von Miete und Strom. Bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie eine Wohnungskündigung, muss der Betreuer das Gericht fragen.
  • Ich unterstützt Sie bei Behördenangelegenheiten, z.B. schreibt er Ämtern und Behörden Briefe oder stellt Anträge für Sie. Er darf Sie auch bei Gerichten und Ämtern vertreten, wenn das zwischen Ihnen vereinbart ist.
  • Ich unterstützt Sie bei der Vermögenssorge, z.B. bei Bankangelegenheiten oder bei Bedarf bei der Einteilung Ihres Geldes. Sie bestimmen weiterhin, was mit Ihrem Geld gemacht wird, und es wird vom Betreuungsgericht auch geprüft.
  • Ich unterstützt Sie bei Angelegenheiten rund um Ihre Gesundheit, z.B. wenn Sie im Krankenhaus liegen, bei Gesprächen mit Ärzten oder Fragen zu Ihrer Krankenkasse. Bei schweren Operationen oder anderen medizinischen Maßnahmen muss der Betreuer das Gericht fragen.
  • Ich entscheidet mit Ihnen zusammen, wo Sie wohnen – nur dann, wenn das Gericht ihm die Erlaubnis dazu gibt.
5. Wie kommt man zu einem rechtlichen Betreuer?

Es gibt verschiedene Wege, eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Entweder gehen Sie selbst zum Betreuungsgericht und stellen einen Antrag. Oder ein Angehöriger bzw. ein Dritter regt die Betreuung an. Das Betreuungsgericht prüft Ihren Fall und lässt ein medizinisches und ein soziales Gutachten erstellen. Sie werden dabei genau gefragt, wobei Sie Unterstützung brauchen. Auch wird geprüft, ob jemand in Ihrem persönlichen Umfeld diese Aufgabe übernehmen kann und ob es noch andere Hilfen gibt, die Ihnen gleichwertige Unterstützung bieten können.

In einer Anhörung schließlich bespricht ein Betreuungsrichter noch einmal alles mit Ihnen und legt dann gemeinsam mit Ihnen fest, für welche Angelegenheiten und wie lange der Berufsbetreuer da sein soll. Sollten Sie keinen eigenen Vorschlag einbringen, sucht das Betreuungsgericht einen passenden Berufsbetreuer aus. Der Berufsbetreuer nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf. Gegen Ihren freien Willen kann keine rechtliche Betreuung beschlossen werden. Das geht nur, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit nicht verstehen, um was es geht. Dies kann der Fall sein, wenn man nach einem Unfall für Monate das Bewusstsein verliert und niemand die Vollmacht hat, Ihre lebensnotwendigen Angelegenheiten weiter zu organisieren.

6. Wer bezahlt meinen rechtlichen Betreuer?

Wenn Sie nicht vermögend sind, ist die rechtliche Betreuung für Sie kostenlos und wird vom Staat übernommen. Wenn Sie vermögend sind, müssen Sie Ihren Betreuer zumindest anteilig selber zahlen. Sie dürfen auf jeden Fall 818,00 Euro und die Kosten Ihrer Unterkunft behalten. Haben Sie besondere Belastungen, z.B. wenn Sie zum Beispiel einen Pflegedienst benötigen, dann kann der Freibetrag durchaus höher sein. Ersparnisse können Sie bis zu einer Höhe von 10.000 Euro behalten. Selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum muss ebenfalls nicht angetastet werden.

7. Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?

Nur so lange, wie sie erforderlich ist. Ein rechtlicher Betreuer soll Sie stets dahingehend fördern, wieder selbstständiger zu werden. Und er soll sich im besten Fall irgendwann „überflüssig“ machen. Der Weg dahin kann jedoch manchmal lange dauern. Wenn eine Betreuung eingerichtet oder weiterbewilligt wird, legt das Gericht immer einen Zeitraum fest, nach dem überprüft wird, ob sie noch nötig ist. Der festgelegte Zeitraum ist jedoch keinesfalls verpflichtend. Eine Betreuung kann auch immer vorzeitig beendet werden, sobald Sie Ihre Angelegenheiten wieder selbst besorgen können. Es kann auch immer ein Antrag bei Gericht gestellt werden, sollten sich Veränderungen ergeben. Zum Beispiel, falls Sie den Betreuer wechseln möchten, wenn es Probleme gibt. Oder wenn ein Aufgabenkreis hinzukommt oder weg fallen sollte.

8. Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?

Es stehen drei Wege zur Verfügung, um in „gesunden Tagen“ schriftliche Willensbekundungen abzugeben, die Ihnen in schwierigen Zeiten helfen können.

  • Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht als Ihren rechtlichen Betreuer bestimmen soll oder auch, welche Person dies auf keinen Fall sein soll. Sie können auch andere wichtige Dinge bestimmen, ob Sie z.B. zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten oder welche Wünsche und Gewohnheiten Ihnen bei der Betreuung wichtig sind.
  • Eine Vorsorgevollmacht bedeutet, dass Sie einer anderen Person die Erlaubnis geben, für Sie zu handeln. Sie geben dem Bevollmächtigten auch die Erlaubnis, Entscheidungen für Sie zu treffen. Es ist dabei ganz wichtig, dass Sie dieser Person vertrauen können, denn sie wird nicht vom Gericht kontrolliert.
  • In der Patientenverfügung regeln Sie vorab, welche ärztlichen Maßnahmen Sie sich wünschen und welche Sie ablehnen. Sie gilt für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, z.B. weil Sie bewusstlos sind.

Alternativ gegenüber stehen sich Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung regelt nicht die Frage der Vertretung, sondern kann in beiden Alternativen Vorgaben für den Vertreter (also den Bevollmächtigten oder den Betreuer und natürlich auch den Arzt) machen.

9. Wie wird ein Betreuer bestellt?

Ein gesetzlicher Betreuer wird in der Regel durch das zuständige Amtsgericht bestellt. Hier sind die Schritte zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers:

  1. Antragstellung: Jede Person, die für sich oder eine andere Person eine rechtliche Betreuung für notwendig hält, kann einen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht stellen. Dies kann z. B. ein Familienmitglied, ein Freund, ein Arzt oder eine soziale Einrichtung sein.
  2. Begutachtung: Das Gericht beauftragt einen Gutachter mit der Beurteilung der Betreuungsbedürftigkeit. Der Gutachter untersucht die betroffene Person, befragt sie und schätzt ihre Fähigkeiten und Einschränkungen ein. Anschließend erstellt der Gutachter einen schriftlichen Bericht für das Gericht.
  3. Anhörung: Das Gericht lädt die betroffene Person zu einer Anhörung ein. Während der Anhörung hat die betroffene Person das Recht, ihre Meinung und Wünsche zu äußern. Das Gericht berücksichtigt diese Informationen bei seiner Entscheidung.
  4. Entscheidung des Gerichts: Das Gericht prüft das Sachverständigengutachten, die Anhörung und andere relevante Informationen und trifft eine Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der rechtlichen Betreuung. Das Gericht kann eine Vollbetreuung (für alle Angelegenheiten) oder eine Teilbetreuung (für bestimmte Angelegenheiten) anordnen. Es kann auch einen bestimmten Betreuer auswählen oder einen Berufsbetreuer bestellen.
  5. Ernennung eines Betreuers: Sobald das Gericht die Entscheidung getroffen hat, wird der gesetzliche Betreuer bestellt. Der Betreuer erhält einen Bestellungsbeschluss, in dem seine Aufgaben und Befugnisse festgelegt sind. Der Bestellungsbeschluss wird dem Betreuer, der betroffenen Person und anderen Beteiligten mitgeteilt.
10. Welche Aufgaben hat ein Betreuer?

Ein rechtlicher Betreuer in Deutschland übernimmt die gesetzliche Vertretung und Unterstützung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder aufgrund ihres Alters ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können. Die genauen Aufgaben eines rechtlichen Betreuers können je nach Bedarf und individueller Situation variieren, umfassen jedoch in der Regel folgende Bereiche:

  1. Vermögenssorge: Der Betreuer verwaltet das Vermögen des Betreuten und nimmt alle finanziellen Angelegenheiten in seinem Namen wahr. Dazu gehört beispielsweise die Verwaltung von Bankkonten, Zahlungen von Rechnungen, Anträge auf Sozialleistungen oder die Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  2. Gesundheitssorge: Der Betreuer unterstützt den Betreuten bei allen medizinischen Belangen. Dazu gehört die Kommunikation mit Ärzten, die Organisation von Arztterminen, die Einholung von ärztlichen Gutachten oder die Entscheidung über medizinische Maßnahmen, sofern der Betreute hierzu nicht in der Lage ist.
  3. Wohnungsangelegenheiten: Der Betreuer kümmert sich um die Wohnsituation des Betreuten, beispielsweise bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft, der Beantragung von Mietzuschüssen oder der Organisation von Umzügen. Falls nötig, kann der Betreuer auch die Kündigung von Wohnverhältnissen veranlassen.
  4. Behörden- und Antragsangelegenheiten: Der Betreuer unterstützt den Betreuten bei der Kommunikation mit Behörden und Institutionen. Dazu gehört die Antragstellung für Sozialleistungen, Renten oder Pflegegeld, aber auch die Klärung von rechtlichen Fragen oder die Vertretung in Gerichtsverfahren.
  5. Persönliche Angelegenheiten: Der Betreuer kann sich um persönliche Belange des Betreuten kümmern, beispielsweise um die Kontaktpflege zu Familie und Freunden, die Organisation von Freizeitaktivitäten oder die Teilnahme an sozialen Veranstaltungen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die konkreten Aufgaben des Betreuers vom Gericht festgelegt werden und sich an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Betreuten orientieren. Der Betreuer handelt stets im besten Interesse des Betreuten und unterliegt der rechtlichen Aufsicht durch das Betreuungsgericht.

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